Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.
Rechte, Pflichten und Haftungsgrenzen bei der Beauftragung von CNC-Zerspanungsleistungen und Systembaugruppen.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen von Myallparts OEM im Bereich CNC-Drehen, CNC-Fräsen und montierte Systembaugruppen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders vermerkt. Ein Auftrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Zeichnungen, 3D-Modelle und Toleranzvorgaben des Auftraggebers werden nach bestem Wissen geprüft; eine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen wir nicht.
Die Bearbeitung erfolgt nach den im Auftrag festgelegten Zeichnungen und Toleranzen. Übliche Fertigungstoleranzen nach ISO 2768-m gelten, sofern keine engeren Toleranzen schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß.
Der Auftraggeber stellt alle für die Fertigung erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber Material bei, trägt er die Verantwortung für dessen Eignung und Freiheit von Mängeln.
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Preis. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 Euro je Schadensfall. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach eigener Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die gelieferten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, zu veräußern oder Dritten zu überlassen, solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Technische Zeichnungen und CAD-Daten werden vertraulich behandelt und nach Auftragsende gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.