Nutzungsbedingungen für die Lohnfertigung

Rechte, Pflichten und Haftungsgrenzen bei der Beauftragung von CNC-Zerspanungsleistungen und Systembaugruppen.

1. Geltungsbereich

Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen von Myallparts OEM im Bereich CNC-Drehen, CNC-Fräsen und montierte Systembaugruppen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Auftrag

Verbindlichkeit und Annahmefrist

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders vermerkt. Ein Auftrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Zeichnungen, 3D-Modelle und Toleranzvorgaben des Auftraggebers werden nach bestem Wissen geprüft; eine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen wir nicht.

3. Ausführung und Toleranzen

Fertigung nach vereinbarten Spezifikationen

Die Bearbeitung erfolgt nach den im Auftrag festgelegten Zeichnungen und Toleranzen. Übliche Fertigungstoleranzen nach ISO 2768-m gelten, sofern keine engeren Toleranzen schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß.

4. Mitwirkungspflichten

Bereitstellung von Unterlagen und Material

Der Auftraggeber stellt alle für die Fertigung erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber Material bei, trägt er die Verantwortung für dessen Eignung und Freiheit von Mängeln.

5. Vergütung und Zahlung

Preise, Zahlungsziele und Verzug

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Preis. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

6. Haftung

Beschränkung und Ausschluss

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 Euro je Schadensfall. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

Mängelansprüche und Verjährung

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach eigener Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8. Eigentumsvorbehalt

Sicherung bis zur vollständigen Zahlung

Die gelieferten Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, zu veräußern oder Dritten zu überlassen, solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist.

9. Datenschutz

Umgang mit technischen Daten und personenbezogenen Informationen

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Technische Zeichnungen und CAD-Daten werden vertraulich behandelt und nach Auftragsende gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand, anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

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